§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Fachberater für holistische Gesundheit, Yogalehrer und Coach Moritz Waldner (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Kontakt zum Coach:
Natascha Königsbauer
Mühlfelder-Straße 9
82211 Herrsching
Telefon: +49 (0) 176 47099674
E-Mail: office@natacha-koenigsbauer.de
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin / der Klient das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Anliegen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Gesundheitserhaltung und Prävention annimmt. Dazu gehören auch Atemtechniken sowie ganzheitliche Betrachtungsweisen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie körperliche Übungen zur Selbsterfahrung und neuronalen Kalibrierung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Vorbereitungsmaßnahmen erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber der Klientin / dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Lebensentwicklung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin / des Klienten entsprechen, sofern die Klientin / der Klient hierüber keine eigene Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin / des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Klientin / des Klienten. Soweit die Klientin / der Klient die Anwendung schamanischer Techniken, aktiver Körperübungen oder Atemtechniken ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht und beraten werden will, hat sie / er das dem Coach gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen zu angebotenen Coachings/Workshops/Trainings
1) Coaching und Beratung ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Beratung ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Klientin / der Klient trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für ihr / sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb vereinbarter Termine. Die Teilnahme an einem Coaching, Programm oder Training setzt eine grundlegende psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 4 Proaktive Zusammenarbeit
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin / der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur in proaktiver Zusammenarbeit zwischem dem Coach und der Klientin / dem Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Atemtechniken, Körperübungen und anderen Methoden.
2) Der Coach ist berechtigt, das Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin / der Klient die Inhalte verneint.
3) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klientin / des Klienten bestimmend sein.
4) Auch die Klientin / der Klient hat das Recht, ein Coaching zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten vereinbarte Beträge für aufkommende Leistungen als fällig gesetzt.
§ 5 Honorierung des Coaches / Energetisches Investment / Preise
Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird mittels der Angebote auf dem Online-Shop www.natascha-koenigsbauer.de festgelegt. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und der Klientin / dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die im Online-Shop (moritzwaldner.de/shop) des Coaches aufgeführt sind.
2) Das Honorar eines Coachings, das auf dem Online-Shop (www.natascha-koenigsbauer.de) unter dem jeweiligen Dienstleistungsprodukt ausgewiesen ist, ist durch die Klientin / den Klienten innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Termine für das Coaching werden erst nach Zahlungseingang vereinbart. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und schriftlich zwischen dem Coach und der Klientin / dem Klienten festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Klientin / der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden der Klientin / dem Klienten nicht in Rechnung gestellt bzw. vollumfänglich innerhalb von 7 Tagen erstattet. Die Klientin / Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Sollte der Coach einen Termin absagen und die Klientin / der Klient wünscht einen alternativen Termin, wird das Honorar nicht erstattet und ein neuer Termin vereinbart.
5) Wird abseits des Online-Coachings ein Coaching an einem Privatstandort vereinbart, werden zzgl. des Honorars angemessene Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet.
6) Wird ein Coaching am Praxisstandort Herrsching vereinbart, gilt das im Online-Shop zur jeweiligen ausgewählten Dienstleistung ausgewiesene Honorar. Ein Vor-Ort-Coaching muss zwischem dem Coach und der Klientin / dem Klienten schriftlich vor Beginn des Coachings vereinbart werden.
§ 6 Vertraulichkeit zu jeder Zeit
1) Der Coach behandelt die Daten der Klientin / des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Erfahrungen sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klientin / des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientin / des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klientin / des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass die Klientin / der Klient zustimmen wird.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Die Klientin / Der Klient ist mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Zoom u.a.) beim Online-Coaching einverstanden und hat sich ggf. über Drittanbieter informiert.
4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Der Klientin / Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; sie / er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Frieden beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen und vor dem nächsten Termin zu klären.
§ 8 Honorar - Verhinderung
Das Honorar erfolgt vor terminlicher Vereinbarung für ein Coaching bei zahlungspflichtiger Buchung über Digistore. Sollte die Klientin / der Klient einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, hat die Klientin / der Klient keinen Anspruch auf Erstattung.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses durch den Online-Shop (moritzwaldner.de/shop) insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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